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Hausbesetzer Adé

Hauseigentümer deren Eigentum unrechtmäßig besetzt wurde, können nun aufatmen. Nach Änderung der Gesetze können Hausbesetzungen nun sofort und im Gegensatz zu vorher, auch gegen Unbekannt, angezeigt werden. Der Klagebescheid kann nun auch einer beliebigen Person, die sich als Eindringling im Haus aufhält, zugestellt werden. Eigentümer können auch jederzeit gegen die Besetzung vorgehen, die ursprünglichen Fristen entfallen gänzlich.

Am effektivsten wirkt sich die nun geltende Umkehr der Beweislast aus, demnach muss der Besetzer nachweisen, das er ein Wohn- oder Eigentumsrecht hat. Dank Wegfall der 20 Tage Vollzugsfrist, können Räumungen nun schon nach Ablauf von 5 Tagen vollzogen werden. Lange Wartezeiten zur Bearbeitung der Klage sollten damit auch der Vergangenheit angehören.

Dieses Express-Verfahren kann übrigens nur von Immobilieneigentümern, Privatpersonen oder öffentliche Einrichtungen in Anspruch genommen werden. Banken oder Immobilienagenturen müssen nach wie vor den längeren Verfahrensweg nehmen.

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